Aktuell existiert in Deutschland keine einheitliche Regelung für den Antragsprozess zur Nachnutzung personenbezogener Gesundheitsdaten. Es gibt zwar bereits an verschiedenen Standorten die Möglichkeit, Daten für die Nachnutzung zu beantragen oder entsprechende Prozesse sind im Aufbau. Doch sind diese Verfahren nicht miteinander abgestimmt, und die Portale sind nicht vernetzt. Forschungsdaten müssen daher bisher einzeln bei den jeweiligen Datenhaltenden Organisationen angefragt werden, was einen aufwendigen und komplexen Prozess für Wissenschaftler:innen darstellt. NFDI4Health strebt mit der Weiterentwicklung des Deutschen Forschungsdatenportal Gesundheit (FDPG), diesen Prozess zu vereinfachen und die Nachnutzung von Gesundheitsdaten für neue Forschungsfragen erheblich zu erleichtern. Das FDPG wurde im Rahmen der Medizininformatik-Initiative (MII) im September 2022 veröffentlicht und befindet sich seit Mitte Mai 2023 im Pilotbetrieb für alle Wissenschaftler:innen. Die Datenanfrage und die zugehörige Dateninfrastruktur werden aktuell anhand erster Nutzungsprojekte getestet.