Am 30. August 2023 hat die Bundesregierung den Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) veröffentlicht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Zugang zu qualitativ hochwertigen und repräsentativen Gesundheitsdaten zu verbessern. Auf Basis dieser Daten können - unter Beachtung datenschutz-rechtlicher Vorgaben - die Gesundheitsversorgung optimiert, evidenzbasierte Forschung gefördert und neue Technologien im Gesundheitsbereich entwickelt werden. Mit dem Gesetz werden auch erste Schritte unternommen, um das deutsche Gesundheitswesen auf die Integration in das europäische Gesundheitssystem im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) vorzubereiten.